Don’t #GoDigital .. BMWI

Don’t #GoDigital .. BMWI

7. April 2021 Digitalisierung Politik 0

liniEs gibt da die Digitalisierungsinitiative des BMWI – Go Digital.
Habe ich dann auch mal beantragt, damit es für den Kunden einfacher wird.
Da kam dann folgende Kommunikation zustande, nach ca 6 Wochen.
Da erhielt ich eine Mail mit Fragen.
Die Antwort denke ich spricht dann die Bände, da Sie die Fragen beinhaltet

Update 08.04.2021

Bevor ich den Text wiedergebe muss ich hier absolut lobend erwähnen, dass das BMWI nach 24 Stunden reagiert und sich der Sache annimmt!
Details werde ich hier nachtragen

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Nun zum Text
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Hallo Herr —,

wie Sie sehen können setze ich das BMWI in Kopie. Und auch Ihre Geschäftsführung, sofern ich da die richtige E-Mail habe.
Ebenso setze ein paar befreundete Unternehmen in BCC, sodass diese dann sehen was auf Sie zukommt.
Das geschieht hauptsächlich, weil ich an der Qualifikation Ihres Unternehmens zur Bearbeitung solcher Anträge mehr als zweifle. 

Sie wollen über die Qualifikation eines Unternehmens zur Beratung bei der Digitalisierung entscheiden und sind selbst scheinbar noch weit weg von Jeglicher. Auch ist die Prozessreife IMHO eher marginal.

Bitte lesen Sie den Antrag und den Inhalt erneut, da stehen Ihre Fragen bereits beantwortet.

Zunächst brauchen Sie ca. 5 Wochen für eine automatisierte Eingangsbestätigung – beachten Sie Ihr Ausstellungs- und das Eingangsdatum.

Eingang 23.02.2021 – Bestätigung 31.03.2021… Digitalisierung – eher nicht

Im Zuge einer Digitalisierung mit automatischem Parsen von strukturierten PDFs, OCR Scannern für andere Dokumente hätte ich das bereits im Jahre 2001 hinbekommen. Das hätte vielleicht 20 Minuten gedauert.


Nun stellen Sie Fragen zu Projektdetails, welche Sie vorher im Antrag nicht abgefragt haben, für den Antrag nicht anwendbar sind, bzw. welche darin beantwortet wurden.

Das nennt sich dann die Entwicklung von unnötigem vermeidbarem Verkehr/Aufwand. Das hätte man von Anfang an mit fragen können.  So ist das dann der 4-6 fache Aufwand.

Im klassischen Requirements Engineering (IREB), was eine der Grundvoraussetzung für Digitalisierung ist, ist demnach Ihr Antragsformular und das Vorgehen „Review not passed“.

Da stellt sich mir die Frage, ob in Ihrem Hause die klassischen Projektmanagement Prozesschritte z.B.: „Automotive SPICE® PAM.3.1 MAN.3.BP6:“ , alternativ ISO 16326  z.B.:  „5.5.1 Project initiation (Subclause 5.1 of the PMP)“ oder  „5.5.1.3 Resource acquisition plan (Subclause 5.1.3 of the PMP)“ jemals getätigt wurde.

Ebenso stellen Sie Fragen zu Themen, auf die ich nie einen Antrag gestellt habe, was darauf hindeutet, dass Sie mit Textbausteinen umgehen können.
Damit das vielleicht einfacher für Sie ist

Auszug aus dem Antrag – Ziel : Unterstützung bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Ihre Fragen und meine Antworten als eingerückter Text als Kopie aus dem Antrag in Kursiv

  • Welche Prozesse wurden implementiert? 
    • ISO 13495, ISO 14971, ASPICE® – steht im Antrag
  • Welche Software wurde konkret eingesetzt/ installiert/ aktualisiert (Name/ Hersteller)?
    • Doors, Jira, Azure Dev Ops, Confluence, Kovair, TFS, MS Project, steht im Antrag. 
      • Ergänzung codeBeamer ALM
  • Wer hat die Software installiert/ aktualisiert?
    • In wie weit es Ihnen hilft zu wissen wer Software installiert – also Arbeiten durchzuführe, welche typischerweise heute über automatisierte Prozesse der Software Hersteller getätigt werden erschließt sich mir zwar nicht, werde ich Ihnen aber gerne noch extra beantworten.
    • Ich kann die alle selbst installieren und pflegen, bzw. habe das gemacht. Können Sie mir mitteilen, was das für einen Sinn haben soll?
  • Wie wurde konkret die IT-Sicherheit verbessert?
    • Was Die Frage soll erschließt sich mir nicht, da ich diesbezüglich nie irgend etwas beantragt habe
    • Auszug aus dem Antrag (Siehe oben)
  • Wie wurde die wettbewerbsneutrale Beratung gewährleistet?
    • Neu: Durch die Anwendung von RTCE DO 330, alternativ gemäß ISO 26262, das sind so ein paar der Industriestandards.
  • Welche Themen wurden bei den beratenen Unternehmen mit welchem Ergebnis geschult?
    • Haben Sie mal gelesen was ich Ihnen geschrieben habe?
      Da stehen die Themen UND die Ergebnisse drin.
      Ergebnisse – wenn eine Freigabe erfolgt ist es in der Industrie typischerweise so, dass die Qualität des Hauses, bzw. ein Auditor oder Wirtschaftsprüfer die Freigabe erteilt.
      Und das geht nur, wenn der Prozessnachweis erbracht wurde.
      Also z.B.: Einführung ISO 13485
      Das müssen Sie dann als Projektleiter / Trainer schulen.
      Muss ich das jetzt weiter erläutern? 
  • Wo liegt der Nutzen (Mehrwert) für die beratenen Unternehmen?
    • Haben Sie mal gelesen was ich Ihnen geschrieben habe?
      Auch das steht das drin.
  • Welche weiteren Firmen beteiligt?
    • Wenn ich die nicht angegeben habe, gibt es da auch keine, wieso fragen Sie?

Allmählich verstehe ich jedoch, warum es bei Ihnen für eine solche Antragsprüfung 4-6 Monate braucht.

Bitte überprüfen Sie nochmals den Antrag und sollten dann noch Fragen offen sein (was in Anbetracht des Inhalts eher unwahrscheinlich ist), stellen Sie diese, nachdem die Fragen in Ihrem Hause einen Review durchlaufen haben, erneut.

Mit freundlichen Grüßen

 

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