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Der Ausschuss hat geantwortet. Er hat recht — und das ist das Problem.

·4 min
Thomas Arends
Autor
Thomas Arends
Management Consulting, Interim-, Projekt-, Qualitätsmanagement

Vor drei Wochen habe ich vorgerechnet: 500 Milliarden Euro Bundeshaushalt, rund 4.000 Ausgabetitel, und § 7 der Bundeshaushaltsordnung schreibt für jeden davon eine Erfolgskontrolle vor. Ob sie stattfindet, war aus den Haushaltsunterlagen selbst nicht ersichtlich. Ich habe den Haushaltsausschusses gefragt.

Die Antwort ist da. Sie ist höflich, sie ist verfahrensmäßig sauber, und sie widerlegt nichts von dem, was ich geschrieben hatte. Im Gegenteil: Sie bestätigt meine Befürchtung, nur in einer Sprache, die dafür gemacht ist, dass man es beim ersten Lesen überliest.

Wer kontrolliert, laut eigener Aussage
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Der zentrale Satz der Antwort lautet: „Die Verantwortung für die Durchführung von Erfolgskontrollen nach § 7 BHO und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften liegt grundsätzlich bei den jeweils zuständigen Stellen der Bundesverwaltung." Im nächsten Satz, fast beiläufig: „Weder der Haushaltsausschuss noch der RPA führt diese Erfolgskontrollen selbst für sämtliche Ausgabetitel durch."

Übersetzt: Jedes Ministerium kontrolliert die Wirksamkeit seiner eigenen Ausgaben selbst. Controlling würde sich freuen. Niemand von außen prüft das flächendeckend nach. Der Ausschuss „kann" Auskünfte ersuchen, aber er tut es nicht routinemäßig, für alle 4.000 Titel, sondern wenn sich „aus den Beratungen Hinweise auf Defizite" ergeben. Das ist eine Kontrolle, die nur dort hinsieht, wo schon ein Verdacht existiert. Für den Rest gilt: Selbstauskunft, ungeprüft.

Das ist kein Missverständnis meinerseits, das die Antwort korrigiert. Das ist der Befund, in Amtsdeutsch bestätigt.

Die Unterscheidung, die stimmt und trotzdem nichts löst
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Ein Punkt der Antwort ist sachlich richtig und war in meiner ursprünglichen Zuspitzung zu grob: Die Zweckbestimmung eines Haushaltstitels muss den rechtlichen Verwendungszweck festlegen, nicht die Ziel- und Wirkungsindikatoren für die spätere Erfolgskontrolle. Ein Haushaltsplan ist kein Wirkungsbericht.

Nur: Diese Unterscheidung würde allerdings nur dann beruhigen, wenn die Indikatoren wenigstens irgendwo zuverlässig dokumentiert wären. Genau das behauptet die Antwort nicht. Sie sagt, wo die Zuständigkeit liegt. Sie sagt nicht, dass dort geliefert wird.

Der Kronzeuge, den sie selbst zitieren
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Und dann passiert etwas, das man in einer Behördenantwort selten sieht: Die Antwort liefert den Beleg für die eigene Schwäche. Als Beispiel dafür, dass der Bundesrechnungshof konkrete Zielsetzungen einfordert, zitiert der Ausschuss die Bundestagsdrucksache 21/3200 Nr. 4 — Titel: „30 Jahre Luftfahrtforschungsprogramm: endlich Klarheit bei Zielen, Wirkung und Notwendigkeit schaffen."

Dreißig Jahre. Nicht drei, nicht dreizehn. Dreißig Jahre lief ein Förderprogramm, bevor der Rechnungshof öffentlich feststellte, dass es an Zielklarheit fehlt. Bei genau dem einen Titel, der geprüft wurde. Der Ausschuss zitiert diesen Fall, um zu zeigen, dass das System funktioniert, weil der BRH ja irgendwann eingreift. Tatsächlich zeigt der Fall das Gegenteil: Er zeigt, wie lange ein Titel ohne belastbare Erfolgskontrolle laufen kann, bevor überhaupt jemand hinschaut. Wie viele der anderen rund 4.000 Titel laufen gerade ihr eigenes drittes Jahrzehnt ohne Zielklarheit, nur ohne Drucksachen-Nummer?

Der Satz, der die Entlastung entwertet
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Der offenste Satz der Antwort steht fast am Ende, im Nebensatz-Ton: Die Entlastung der Bundesregierung sei „nicht mit einer Bestätigung gleichzusetzen, dass bei jedem einzelnen Haushaltstitel sämtliche haushaltsrechtlichen Anforderungen ohne Beanstandung erfüllt worden sind."

Das ist bemerkenswert. Die Entlastung ist das Ritual, mit dem Bundestag und Bundesrat der Regierung jedes Jahr bescheinigen, ordentlich gewirtschaftet zu haben. Und der zuständige Ausschuss selbst sagt: Das heißt nicht, dass wir geprüft haben, ob jeder Titel seine Ziele erreicht hat. Es ist ein aggregiertes Verfahren, kein Titel-für-Titel-Nachweis. Wer glaubt, die jährliche Entlastung sei ein Gütesiegel für 4.000 einzelne Ausgabeentscheidungen, irrt — offiziell bestätigt.

Was am Ende steht
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Ich hatte gefragt, wer prüft, ob die Hälfte der deutschen Wirtschaftsleistung, die durch den Staat umverteilt wird, überhaupt wirkt. Die Antwort lautet, zusammengefasst in den eigenen Worten der Behörde: Die Ministerien prüfen sich selbst, niemand prüft das systematisch nach, die Fälle, in denen doch geprüft wird, brauchen teils Jahrzehnte, und die jährliche Entlastung bestätigt ausdrücklich nicht, dass es im Einzelfall funktioniert hat.

Das ist keine böswillige Auslegung. Das steht so da. Man muss es nur zu Ende lesen, statt es als freundliche Auskunft abzuheften.

Ich habe nachgefragt, konkret: für wie viele der 4.000 Titel eine Erfolgskontrolle tatsächlich vorliegt, ob das je zentral erfasst wird, und was mit Titeln passiert, bei denen es keine gibt. Sollte eine Antwort kommen, die über die Wiederholung der Zuständigkeit hinausgeht, lesen Sie sie hier zuerst.

Image by Andy from Pixabay