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Bundesregierung und Haushaltsausschuss: Sorry, so nicht! Machen Sie Ihren Job nach § 7 BHO.

·4 min
Thomas Arends
Autor
Thomas Arends
Management Consulting, Interim-, Projekt-, Qualitätsmanagement

Ich habe gefragt. Zweimal. Die erste Antwort des Haushaltsausschusses lautete: Das ist Sache der Ressorts. Die zweite: Eine titelbezogene Erfolgskontrolle kann im Ausschuss nicht erfolgen, die Entlastung ist eine politische Entscheidung. Auf die Frage, für wie viele der rund 4.000 Ausgabetitel eine Erfolgskontrolle vorliegt, hat mir bis heute niemand eine Zahl genannt.

Was ich nicht mehr tue
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Bisher lief es andersherum. Ich habe die 133 größten Titel gesichtet, den Haushaltsausschuss angeschrieben, die erste Antwort auseinandergenommen und um Mitstreiter gebeten, damit jeder Titel zweimal bewertet wird. Damit ist Schluss. Nicht, weil die Arbeit falsch wäre, sondern weil sie bei mir nicht hingehört. Ihr seid unsere Angestellten. Die Beweislast für effektive Arbeit und Geldausgeben liegt bei euch. Das habe ich geschrieben, und dann habe ich selbst die Beweise geliefert. Wer eine halbe Billion Euro im Jahr verteilt, schuldet den Nachweis, dass sie wirkt. Der Bürger schuldet ihn nicht.

Was ich korrigiere
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Ich hatte geschrieben, ohne prüfbares Ziel im Haushaltstext sei eine Erfolgskontrolle unmöglich. Das war zu grob. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Förderprogrammen des Bauministeriums (Drs. 21/8001) führt für fast alle Programme abgeschlossene, laufende oder vorgesehene Evaluationen auf, vielfach durch externe Büros. Richtig ist: Aus dem Haushalt selbst lässt sich nicht erkennen, ob sie stattfinden und woran Erfolg gemessen wird. Ob sie etwas taugen, hängt am Zielwert. Und da wird es interessant.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf

Was die Antwort zeigt
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Sozialer Wohnungsbau:
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Als Maß dient die Zahl zusätzlich geförderter Wohneinheiten, einen konkreten Zielwert gibt es nicht, das Ziel gilt dennoch als vollständig erreicht. Ein Ziel ohne Zahl kann nicht verfehlt werden. Es kann nur erreicht heißen. https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf

Klimaanpassung urbaner und ländlicher Räume:
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Der Bundesrechnungshof beanstandete, die Ziele seien nicht hinreichend konkret und messbar. Das Ministerium entgegnet, man habe sie bewusst übergeordnet formuliert. Die Ziele gelten trotzdem als vollständig erreicht. https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf

Städtebauförderung:
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Die Programme bestehen seit 1971, für 2025 waren rund 640 Millionen Euro veranschlagt. Eine externe Evaluation ist erst für Oktober 2026 bis Oktober 2027 vorgesehen, mit 150.000 Euro, Stand: in Ausschreibung. Gefragt war der Zeitraum seit 2022, ältere Evaluationen schließt das nicht aus. https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf

Eine Schwelle, ab der evaluiert werden muss, nennt die Bundesregierung nicht. Die Gebotenheit einer Evaluation bemesse sich nicht allein am Fördervolumen, ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem ist nicht geplant, und die Daten mussten für die Antwort teilweise manuell zusammengetragen werden.(Controlling ist wohl eher ein unbekannter Begriff, und Datenkonsistenz ein Fredwort) https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108001.pdf

Der Maßstab
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Ein Geschäftsführer, der Millionen ausgibt, ohne vorher Ziel, Messgröße und Abbruchkriterium festzulegen, und der auf Nachfrage der Gesellschafter antwortet, die Kontrolle liege woanders, wird abberufen. Wo seine Pflichtverletzung einen Schaden verursacht, haftet er persönlich (§ 43 GmbHG). Seine Entlastung bedeutet etwas: Die Gesellschafter billigen sein Handeln und verzichten auf Ersatzansprüche, soweit sie die Lage kannten. Beim Bund sagt der Ausschuss selbst, dass die Entlastung eine politische Entscheidung ohne titelbezogene Grundlage ist. Gleiche Rolle, gleiche Verantwortung, keine Konsequenz. Das ist der Befund. Nicht, dass niemand etwas tut. Sondern dass nichts folgt.

Was ich verlange
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Das ist kein Vorwurf an Personen, sondern ein Auftrag an Rollen. Vier Adressaten, vier Aufgaben:

  1. Haushaltsausschuss: Beschließen Sie, dass ab dem nächsten Haushaltsentwurf kein Titel oberhalb von [100] Millionen Euro ohne prüfbares Ziel, Messgröße am Adressaten und Abbruchkriterium verabschiedet wird.
  2. Bundesministerium der Finanzen, das die Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO verantwortet: Veröffentlichen Sie je Titel, ob eine Erfolgskontrolle vorliegt, welcher Art, mit welchem Stand und wo sie nachzulesen ist. Die Ressorts haben die Daten. Sie müssen nur zusammengeführt werden.
  3. Alle Ressorts: Beantworten Sie meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Geben Sie die Erfolgskontrollen heraus oder erklären Sie je Titel, dass keine vorliegt. [Stand: x von y beantwortet.]
  4. Bundesrechnungshof: Berichten Sie einmal jährlich, für wie viele Titel oberhalb der Schwelle eine verwertbare Erfolgskontrolle existiert. Das ist die Zahl, die heute niemand nennt.

Ich veröffentliche jede Antwort und jede Nicht-Antwort, bis zum [Datum]. Ich prüfe nicht für Sie. Ich lese, was Sie liefern, und schreibe auf, was fehlt.

§ 7 BHO steht im Gesetz. Machen Sie Ihren Job!
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Image by geralt from Pixabay