Offener Brief an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages#
Betreff: Erfolgskontrolle nach § 7 BHO — Befund zu den 133 größten Ausgabetiteln des Bundeshaushalts 2025 und Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrte Mitglieder des Haushaltsausschusses,
Sie beraten und beschließen den Bundeshaushalt.
Ihr Ausschuss empfiehlt dem Bundestag Jahr für Jahr die Entlastung der Bundesregierung.
Beides setzt voraus, dass sich gemäß § 7 BHO beurteilen lässt, ob das Geld wirkt.
§ 7 BHO mit seinen Verwaltungsvorschriften schreibt für finanzwirksame Maßnahmen Erfolgskontrollen vor
- Zielerreichung
- Wirkung
- Wirtschaftlichkeit
und verlangt ausdrücklich, dass Ziele so bestimmt sein müssen, dass diese Kontrolle möglich ist.
Ich habe geprüft, ob die Voraussetzung dafür in den Haushaltsunterlagen selbst gegeben ist.
Nach den mir vorliegen Daten ist es nicht möglich eine Entlastung zu erteilen.#
Untersucht habe ich die 133 größten Ausgabetitel des Haushalts 2025 welche insgesamt 85 % des Volumens von 502,5 MRD Euro ausmachen.
Die Untersuchung erfolgte anhand der Erläuterungstexte der Einzelpläne, maschinell mit Zitat-Zwang und anschließender menschlicher Nachsichtung jedes Kandidaten.
Der vollständige Belegband mit Fundseite und wörtlichem Zitat zu jedem Titel ist öffentlich: [https://thomasarends.de/blog/haushalt-sichtung/]
§ 7 BHO wird nicht eingehalten#
Keiner der 115 prüfbaren Titeln deklariert ein messbares Ziel, das erreicht oder verfehlt werden könnte, und kein Titel benennt eine Messgröße, die bei den Menschen oder Einrichtungen erhoben wird, denen das Geld helfen soll.
Die verbleibenden 18 Titel liegen in reiner Tabellenform vor. Was die Haushaltsunterlagen stattdessen ausweisen, ist der Mittelabfluss — so heißt es wörtlich in der Datenschnittstelle des Bundes.
Unmöglichkeit der Kontrolle#
Ein Titel ohne prüfbares Ziel macht die gesetzlich vorgeschriebene Erfolgskontrolle nicht schwierig, sondern unmöglich. Der Bundesrechnungshof beanstandet fehlende und unzureichende Erfolgskontrollen seit Jahren in seinen Bemerkungen. Entlastung wird dennoch erteilt. Damit ist der Regelkreis, den die Haushaltsordnung vorsieht, an der entscheidenden Stelle durchtrennt — und zwar nicht im Einzelfall, sondern flächendeckend bei den größten Positionen des Haushalts.
Ich bitte Sie daher um Antwort auf drei Fragen:
Wie stellt der Ausschuss sicher, dass die nach VV zu § 7 BHO vorgeschriebenen Erfolgskontrollen für die größten Ausgabetitel tatsächlich durchgeführt und ihm vor der Entlastungsempfehlung vorgelegt werden?
Hält der Ausschuss Zweckbestimmungen und Erläuterungen ohne prüfbare Zielgröße für vereinbar mit dem Bestimmtheitserfordernis der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO — und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Ist der Ausschuss bereit, für künftige Haushaltsaufstellungen zu verlangen, dass jeder Titel oberhalb einer Volumensschwelle ein prüfbares Ziel und eine Messgröße am Adressaten ausweist, ohne die er nicht beschlossen wird?
Parallel zu diesem Brief habe ich für die betroffenen Titel jedes Ressorts Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt: Herausgabe der Erfolgskontrollen 2020 bis 2025 oder ausdrückliche Mitteilung je Titel, dass keine vorliegt. Anfragen und Antworten sind öffentlich einsehbar. Die laufende Bürgerprüfung — je Titel zwei unabhängige Bewertungen anhand eines festen Fragenkatalogs, jede Antwort mit Quelle — wird ebenso offen dokumentiert.
Dieser Brief nennt keine Namen und macht keiner Fraktion einen Vorwurf. Es geht um eine Rolle, nicht um Personen: Wer über eine halbe Billion Euro pro Jahr beschließt, muss die Frage „wirkt es?" stellen können. Heute kann er es bei keinem der größten Titel. Das zu ändern liegt in Ihrer Hand — und in keiner anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arends
Schillerstr. 12/1, 73249 Wernau
info - a - t - thomasarends.de
Tel D - Mob | +49 176 42682164
Anlagen:
- Belegband mit allen Zitaten und Fundseiten
- Mitmach-Sheet als Excel herunterladen (.xlsx)
- Titelliste als CSV herunterladen (.csv)
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