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Ihr seid unsere Angestellten. Die Beweislast liegt bei euch.

·5 min
Thomas Arends
Autor
Thomas Arends
Management Consulting, Interim-, Projekt-, Qualitätsmanagement

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen. Versteckt unter Punkt 32 eines Papiers mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung", getarnt als Bürokratieabbau. Anfragen künftig nur noch mit nachzuweisendem „berechtigtem Interesse". Juristische Personen — also FragDenStaat, Transparency International, die Deutsche Umwelthilfe — komplett ausgeschlossen. Der Gebührendeckel fällt, eine Anfrage kann künftig Zehntausende Euro kosten. Namen von Behördenmitarbeitern werden pauschal geschwärzt.

Man muss das in seiner ganzen Schlichtheit aussprechen: Der Arbeitnehmer hat beschlossen, dass der Arbeitgeber ihm nicht mehr bei der Arbeit zusehen darf.

Das Arbeitsverhältnis, das hier verdreht wird
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Ich arbeite seit über zwanzig Jahren als Berater. Jeder meiner Auftraggeber kann jederzeit verlangen, dass ich meine Arbeit offenlege. Meine Stunden, meine Entscheidungen, meine Ergebnisse, meine Interessenkonflikte. Nicht, weil er mir misstraut, sondern weil das die Grundbedingung des Verhältnisses ist: Wer für fremdes Geld arbeitet, ist dem Geldgeber rechenschaftspflichtig. Kein Angestellter dieser Republik käme mit dem Satz durch: „Ob ich meine Arbeit gemacht habe, geht Sie nichts an — weisen Sie erst mal ein berechtigtes Interesse nach."

Abgeordnete und Minister werden aus Steuermitteln bezahlt. Sie verwalten fremdes Geld, fremde Daten, fremde Macht — treuhänderisch, auf Zeit, im Auftrag. Sie sind, ohne jede Metaphorik, Angestellte der Bürger. Das IFG war nie ein Gnadenakt des Staates gegenüber neugierigen Untertanen. Es war die Minimalversion dessen, was in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis selbstverständlich ist: Der Arbeitgeber darf die Akten sehen.

Die Reform dreht dieses Verhältnis um. Künftig muss der Arbeitgeber begründen, warum er wissen will, was sein Angestellter mit seinem Geld tut. Der Angestellte entscheidet dann, ob die Begründung ihm genügt. Wer diese Konstruktion in einem Unternehmen vorschlüge, würde nicht befördert. Er würde freigestellt, und die Revision würde noch am selben Tag seine Laufwerke sichern.

Wer diese Reform betreibt — und warum das kein Zufall ist
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Die Personalie ist das Argument. Jens Spahn, heute Unionsfraktionschef, saß im Koalitionsausschuss, der diesen Beschluss fasste. Es war das IFG, das die internen E-Mails seiner Maskenbeschaffung ans Licht brachte — Milliardenausgaben für überteuerte, teils mangelhafte Ware. Es war das IFG, das die Recherchen zu seinem Villenkauf während der Pandemie ermöglichte, finanziert über eine Sparkasse, in deren Verwaltungsrat er saß. Der Mann, dessen Karriere mehrfach nur durch dieses Gesetz überprüfbar wurde, sitzt am Tisch, wenn dieses Gesetz beerdigt wird.

Philipp Amthor, dessen Lobbyarbeit für Augustus Intelligence, inklusive Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 Dollar, durch IFG-Unterlagen offengelegt wurde, leitete 2025 die Verhandlungsgruppe, in der die Abschaffung des Gesetzes zum ersten Mal erdacht wurde. Damals stoppten ihn 400.000 Unterschriften. Jetzt läuft der zweite Anlauf, und diesmal trägt die SPD ihn mit. Die Partei, die das Gesetz 2005 selbst eingeführt hat und in deren Koalitionsvertrag noch 2025 eine Reform „mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger" stand.

Man stelle sich die Übertragung ins Berufsleben vor: Ein Angestellter, dessen Spesenabrechnungen zweimal nur durch interne Revision auffielen, beantragt die Abschaffung der internen Revision. Und begründet das mit Bürokratieabbau. In jedem Unternehmen dieser Welt wäre allein der Antrag das Geständnis.

Das ist der Kern, und er verdient es, als Prinzip formuliert zu werden: Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Begründungspflicht für seine Kontrolleure. Wer die Kontrolle abschafft, nachdem die Kontrolle ihn mehrfach getroffen hat, liefert den Verdacht selbst — vollständiger, als jede IFG-Anfrage es je könnte. Die Beweislast liegt ab diesem Beschluss nicht mehr beim Bürger. Sie liegt bei jedem einzelnen Abgeordneten, der dem zustimmt. Er wird erklären müssen, warum er die Einsichtnahme in seine eigene Arbeit fürchtet.

Die Asymmetrie: gläserner Bürger, verdunkelter Staat
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Derselbe Staat, der sich hier verdunkelt, baut parallel die Infrastruktur des vollständig durchleuchteten Bürgers. Digitale Identität, eIDAS-Wallet, verpflichtende E-Rechnung, Kontenabrufverfahren, Chatkontrolle in immer neuen Anläufen. Die Richtung ist eindeutig: Für den Bürger gilt lückenlose Nachvollziehbarkeit als Verwaltungsmodernisierung. Für den Staat gilt lückenlose Nachvollziehbarkeit als zumutbare Belästigung, die man sich per Koalitionsbeschluss vom Hals schafft.

Wie der Staat mit Transparenzpflichten umgeht, wenn es ernst wird, hat die Kommissionspräsidentin auf europäischer Ebene vorgeführt: Die SMS-Korrespondenz zur milliardenschweren Pfizer-Beschaffung war angeblich nicht auffindbar, nicht archivierungspflichtig, nicht mehr da. Das Gericht der EU hat der Kommission diese Auskunftsverweigerung 2025 um die Ohren gehauen. Aber die Botschaft war längst gesetzt: Wenn es um Milliardenverträge geht, ist das Diensthandy plötzlich ein schwarzes Loch. Wer diese Erklärung für plausibel hält, hat sich entschieden, sie plausibel finden zu wollen und macht sich damit zum Komplizen der Methode. Denn eine Ausrede funktioniert nur, solange genug Leute bereit sind, sie zu akzeptieren. Jeder, der nickt, ist Teil des Mechanismus.

Die Asymmetrie ist kein Betriebsunfall, sie ist das Design: Rechenschaft fließt künftig nur noch in eine Richtung — von unten nach oben. Das ist die exakte Umkehrung dessen, was ein Auftragsverhältnis ausmacht. Es ist die Organisationsform eines Obrigkeitsstaats, implementiert per Änderungsgesetz.

Was die Zustimmung bedeutet
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Das Bundesinnenministerium formuliert den Entwurf jetzt aus, Ende 2026 sollen die Fraktionen von Union und SPD ihn durch den Bundestag bringen. Ab diesem Moment gibt es keine Unbeteiligten mehr. Jeder Abgeordnete, der zustimmt, stimmt nicht über ein Verwaltungsdetail ab. Er beantwortet eine einzige Frage: Darf mein Arbeitgeber meine Arbeit prüfen? Wer diese Frage mit Nein beantwortet, hat sie damit beantwortet. Vollständig.

Und eine Partei, die Personen mit dokumentierten, IFG-aufgedeckten Interessenkonflikten nicht nur aufstellt, sondern in Führungspositionen bestätigt und ihnen dann die Federführung über die Abschaffung genau dieses Aufdeckungsinstruments überträgt — diese Partei trifft keine Personalentscheidung. Sie trifft eine Systementscheidung. Sie erklärt Unkontrollierbarkeit zum Organisationsprinzip. Wer das aufstellt, wählt und verteidigt, kann sich hinterher nicht auf Unwissenheit berufen. Das Wahlprogramm steht in Punkt 32.

Es gibt in der Messtechnik ein einfaches Prinzip: Ein Prozess, dessen Prüfmittel man abschafft, ist ab diesem Zeitpunkt per Definition nicht mehr konform. Nicht vielleicht. Nicht im Verdachtsfall. Per Definition. Genau das beschließt diese Koalition gerade für sich selbst.

Wir sind nicht die Bittsteller in diesem Verhältnis. Wir sind der Auftraggeber. Und ein Angestellter, der die Einsicht in seine Arbeit verweigert, hat das Prüfergebnis bereits geliefert.


Quellen: Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, Punkt 32 „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung"; FragDenStaat, „SPD und Union planen Abschaffung des IFG" (02.07.2026); taz, „Der autoritäre Staatsumbau nimmt Fahrt auf"; LTO, „Kritik an Reformplan für Informationsanfragen" (07.07.2026); Sudhof-Bericht zur Maskenbeschaffung; NDR-Berichterstattung zur IFG-Verhandlungsgruppe unter Philipp Amthor; Urteil des Gerichts der EU zur SMS-Korrespondenz der Kommissionspräsidentin (Mai 2025).